Gemeindedaten - Vorbemerkungen

Feuerwehrbedarfsplan in Schleswig-Holstein


Wie arbeite ich mit dem Programm?

Das Programm hilft Ihnen, einen Feuerwehrbedarfsplan zu erstellen. Das Ermitteln der Risikoklassen ist für Gemeinden und Städte bis 80.000 Einwohnerinnen und Einwohner möglich.

Sie können Ihren Feuerwehrbedarfsplan speichern und jederzeit weiter bearbeiten oder auch ändern. Die Ergebnisse werden ausdruckbar zusammengefasst und bilden für das Muster des Feuerwehrbedarfsplans die Anlagen, auf die im Text verwiesen wird. Die hier gespeicherten Daten sind vertraulich und gegen Einsicht geschützt.

Sie finden ein Lernprogramm, mit dem Sie am Beispiel der Modellgemeinde Alt-Handewitt einen Feuerwehrbedarfsplan als Muster erstellen können. So sind Sie gut vorbereitet, sich an den Feuerwehrbedarfsplan für Ihre Gemeinde oder Stadt zu wagen.

Viel Erfolg und eine Bitte: Finden Sie Fehler oder haben Vorschläge es besser zu machen, alle, die an diesem Projekt mitgearbeitet haben, sind Ihnen dafür dankbar.

Worum geht es?

Der Feuerwehrbedarfsplan bildet die Entscheidungsgrundlage für die verantwortlichen Gremien des Trägers des Feuerwehrwesens. Die fachliche Vorbereitung und Verantwortung obliegt der Gemeindewehrführung der Feuerwehr.

Ziel ist es, auf der Grundlage des kritischen Wohnungsbrandes, den geltenden Bemessungswerten und dem in Schleswig-Holstein angewandten Merkblatt zur Ermittlung notwendiger Feuerwehrfahrzeuge (Löschfahrzeuge) aufgrund von Risikoklassen den für eine leistungsfähige Feuerwehr erforderlichen Bedarf festzustellen.

Verantwortlich für die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr ist als Träger des Feuerwehrwesens die Gemeinde. Für die organisatorische und fachtechnische Einsatzbereitschaft der Feuerwehr trägt die Gemeindewehrführung die Verantwortung.
 
Mit dem hier im Internet zur Verfügung stehenden Arbeitsmaterial können Sie in wenigen Schritten die Grundlagen einer Feuerwehrbedarfsplanung erstellen. Dies entbindet Sie allerdings nicht von Ihrer Verpflichtung, Teilbereiche vertieft zu analysieren und zu bewerten.

Die Feuerwehrbedarfsplanung wird auf der Grundlage einer fachlichen Risikobeschreibung erstellt. Als Schutzziel wird ein kritischer Wohnungsbrand angenommen, dessen Eintrittswahrscheinlichkeit gleichermaßen für alle Gemeinden in Schleswig-Holstein zutrifft. Das Ergebnis der fachlichen Risikobeschreibung kann aber auch die Definition eines höherwertigen Schutzziels ergeben.

Auf der Grundlage der Risikobeschreibung der Gemeinde lassen sich aus der Feuerwehrbedarfsplanung die folgenden Bemessungswerte ermitteln

  • die Einsatzmittel mit den erforderlichen Löschfahrzeugen,
  • die Einsatzkräfte (Funktionen) sowie
  • die zeitliche und räumliche Erreichbarkeit im Ausrückebereich (Einhalten von Hilfsfristen)

Die aus der Feuerwehrbedarfsplanung ableitbaren Handlungserfordernisse werden mit Hilfe der Stellschrauben zum Ausgleich einer defizitären Sicherheitsbilanz geprüft, beurteilt und für den Entscheidungsvorschlag fachlich vorbereitet.

Beispiele möglicher Vereinbarungen zwischen dem Träger des Feuerwehrwesens und der Gemeindewehrführung schaffen Planungs- und Handlungssicherheit in den jeweiligen Verantwortlichkeiten.

Die Feuerwehrbedarfsplanung ist modellhaft und entbindet weder den Träger des Feuerwehrwesens noch die Gemeindewehrführung von ihren Sorgfaltspflichten, eine auf die regionalen Besonderheiten abgestellte Feuerwehrbedarfsplanung zu erarbeiten und zu vereinbaren. Anhaltspunkt dafür kann das als Anlage beigefügte Muster der Modellgemeinde Handewitt sein.


Zurück Zum Seitenanfang