Ausbildungshilfe zur Durchführung einer Standortausbildung „Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen“ bzw. einer Grundausbildung „Absturzsicherung“ nach FwDV 1
Parallel zur bereits seit mehreren Jahren andauernden Überarbeitung der Feuerwehrdienstvorschrift 2 (FwDV 2) – Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren, hat sich an der Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein eine Teilprojektgruppe mit der Erarbeitung einer Ausbildungshilfe für den Themenkomplex „Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen“ beschäftigt.
Diese, gem. FwDV 2 größtenteils innerhalb der Truppausbildung eingeordneten Ausbildungseinheiten (vgl. u.a. FwDV 2, Seite 35 ff.), galt es unter Beachtung der aktuellen staatlichen Arbeits- und Unfallschutzvorschriften, inhaltlich aufzubereiten und als Ergänzung zur Feuerdienstvorschrift 1 (FwDV 1) – Grundtätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz, für die Ausbildung zur Verfügung zu stellen. Die als Ergebnis zustande gekommene Ausbildungshilfe, bestehend aus einem Ausbilderleitfaden (Präsentation), einer Teilnehmerunterlage sowie mehreren Anlagen, Checklisten sowie einer Vorschriftensammlung, soll künftig eine einheitliche Ausbildung im Land sicherstellen. Inhaltlich hat sich die Ausbildungshilfe „Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen“ dabei an den Leitfäden mehrerer Bundesländer, der Empfehlung der AGBF* - Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen - und der EUSR (European Union Special Rescue) orientiert.
* Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren, Arbeitskreis (AK) Ausbildung Bund
Ein gleichlautender Erlass des für Inneres zuständigen Ministerium, vom 25.09.2023, regelt den rechtlichen Rahmen, für die innerhalb der Ausbildungshilfe konkretisierten Inhalte (u.a. Musterausbildungsplan, Mindestausbildungsdauer, Voraussetzungen).
Im Hinblick auf eine zu erwartende Neufassung der FwDV 2, wurden ebenfalls für den Bereich der praktischen Ausbildung sog. Lernsituationen formuliert, in denen die vermittelten Fertigkeiten und Kenntnisse auf konkrete Handlungs- bzw. Einsatzsituationen zur Anwendung kommen sollen.
Die gesamte Ausbildungshilfe steht den Kreis- und Stadtgeschäftsführungen in einem geschlossenen Benutzerbereich zum Download zur Verfügung.
Für weitere Fragen steht Ihnen die Teilprojektgruppe 3 der LFS.SH - Grundausbildung Absturzsicherung – gern zur Verfügung.
Harrislee, Januar 2024