Das Meldeverfahren für Lehrgänge
Feuerwehrausbildung
Die Landesfeuerwehrschule beginnt ca. 12 Monate vor Veröffentlichung mit der Lehrgangsplanung des folgenden Jahres.
Grundlage dieser Planung bilden die Abfrage des Bedarfes an Lehrgangsplätzen bei und Arbeitsgespräche mit den Kreis- und Stadtwehrführungen. Im Bereich der Führungsausbildung wird das mit den Kreis- und Stadtwehrführungen abgestimmte Rechenmodell für die Quotierung der Lehrgngasplätze zu Grunde gelegt. Im Rahmen einer bedarfsorientierten Lehrgangsplanung legt die Landesfeuerwehrschule die Art und Anzahl der Lehrgänge fest und verteilt alle zur Verfügung stehenden Plätze in elektronischer Form an die Kreis- und Stadtwehrführungen bzw. an deren Geschäftsstellen. Diese leiten die Einladungen an die betreffenden Gemeinden und Ämter weiter.
Von den Orts- oder Gemeindewehrführungen erhalten Sie Ihre Einladungen, die Sie bitte ausgefüllt zum Lehrgangsbeginn mitbringen.
Katastrophenschutz und ergänzende zivilschutzbezogene Ausbildung
Planungsseminare
Die Landesfeuerwehrschule ist verpflichtet, pro Kalenderjahr und Kreis bzw. kreisfreier Stadt ein Planungsseminar anzubieten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden von der jeweiligen unteren Katastrophenschutzbehörde festegelegt und direkt eingeladen.
Andere Lehrgänge und Seminare
Die Landesfeuerwehrschule bietet diese Ausbildungen nach fachlichen Gegebenheiten an. Die untere Katastrophenschutzbehörde prüft in ihrem Bereich, wer für eine bestimmte Funktion vorgesehen ist und meldet die Teilnehmerin bzw. den Teilnehmer der Landesfeuerwehrschule. Die Landesfeuerwehrschule lädt die für eine Teilnahme vorgesehenen Personen im Rahmen freien Platzkapazitäten ein und informiert hiervon die untere Katastrophenschutzbehörde nachrichtlich.