Anerkennung von Lehrgängen
Aus der unten stehenden Tabelle können Sie entnehmen, welche Berufsfeuerwehrausbildungen als Ausbildung nach der FwDV 2 in den Freiwilligen Feuerwehren in Schleswig-Holstein anerkannt werden.
(Stand: 07/2016)
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Frage | Antwort |
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Wer ist zuständig für die Anerkennung von Lehrgängen? |
Die Aufsichtsbehörden für die Freiwilligen Feuerwehren, hier die Kreis- und Stadtfeuerwehrverbände. |
Wie ist der Weg zur Anerkennung meiner Lehrgänge? |
Zuerst melde ich mich beim Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr, der ich beitreten möchte. |
Werden Ausbildungen die in anderen Bundesländern absolviert wurden anerkannt? |
Grundsätzlich werden alle Lehrgänge die nach Feuerwehrdienstvorschrift 2 (FwDV 2) durchgeführt wurden, anerkannt. |
Werden Ausbildungen für die Berufsfeuerwehr, Werkfeuerwehr und der Bundesfeuerwehr im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren anerkannt? |
siehe Tabelle oben. |