IMPRESSUM    DATENSCHUTZ    LEICHTE SPRACHE    GEBÄRDENSPRACHE    ANFRAGE    KONTAKT    SITEMAP    LOGIN    LG-RÜCKMELDUNG

KW 47  21.11.2024  07:36

Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein
Sie sind hier: Lehrgänge > Anerkennung von Lehrgängen

Anerkennung von Lehrgängen

Aus der unten stehenden Tabelle können Sie entnehmen, welche Berufsfeuerwehrausbildungen als Ausbildung nach der FwDV 2 in den Freiwilligen Feuerwehren in Schleswig-Holstein anerkannt werden.

 

Grafik zu Anerkennung von Lehrgängen

(Stand: 07/2016)

 

Himweis auf ein PDF-Dokument zum Herunterladen Ansicht als PDF-Dokument öffnen

 


Häufig gestellte Fragen zur Anerkennung von Ausbildungen im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren Schleswig-Holstein
Frage Antwort

Wer ist zuständig für die Anerkennung von Lehrgängen?

Die Aufsichtsbehörden für die Freiwilligen Feuerwehren, hier die Kreis- und Stadtfeuerwehrverbände.

Wie ist der Weg zur Anerkennung meiner Lehrgänge?

Zuerst melde ich mich beim Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr, der ich beitreten möchte.
Der Wehrführer stellt den Antrag bei der Aufsichtsbehörde.

Werden Ausbildungen die in anderen Bundesländern absolviert wurden anerkannt?

Grundsätzlich werden alle Lehrgänge die nach Feuerwehrdienstvorschrift 2 (FwDV 2) durchgeführt wurden, anerkannt.

Werden Ausbildungen für die Berufsfeuerwehr, Werkfeuerwehr und der Bundesfeuerwehr im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren anerkannt?

siehe Tabelle oben.