Feuerwehrausbildung: Ausbilderin bzw. Ausbilder in der Feuerwehr
Voraussetzungen
• erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur Gruppenführerinoder zum Gruppenführer
• erfolgreich abgeschlossene Ausbildung der für die Ausbilderin bzw. den Ausbilder erforderlichen Fachausbildung
• vorheriges Vorbereiten auf mindestens zwei Fachthemen aus dem jeweiligen Fachbereich, um während des Lehrganges hieraus zwei Unterrichtseinheiten (á 45 Minuten) darstellen zu können; die Hinweise zum Lehrgang sowie die Themenübersicht der LFS sind bei der Vorbereitung zu beachten!
Funktionen
Wahl oder Bestellung• zur Ausbilderin bzw. zum Ausbilder, die auf Kreis- oder Standortebene (Amt / Gemeinde) Themen vermitteln
Besondere gesundheitliche Nachweise
keinePersönliche Ausrüstung
Die persönliche Schutzausrüstung ist mitzubringen.Anzahl Lehrgangsplätze
12Lehrgangskurzbeschreibung
Allgemeine Organisations- und Rechtsgrundlagen, Unterrichtsgestaltung, Ausbilden, Führen, Methodik, Rhetorik,videounterstütztes Lehrtraining
Qualifikation
Die Teilnahme an diesem Lehrgang wird bescheinigt.Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Durchführung theoretischer und praktischer Ausbildung.
Freistellung nach WBG**
Ja, unter der Nr.: WBG/B/28360Besonderheiten
Der Lehrgang ist nicht vorgesehen für Feuerwehrangehörige, die bereits eine gleichwertige Ausbildung in Methodik/Didaktik von mindestens einer Woche erhalten haben, wie z. B.:• Ausbildung zum Praxisanleiter Rettungsdienst
• Ausbildung zum Lehr-Rettungsassistenten
• Ausbildereignungsnachweis nach AEVO (IHK o.ä.)
• Ausbildung zum Ausbilder in der beruflichen Ausbildung (z.B. Meisterkurs Teil 4), in der öffentlichen Verwaltung, der Bundeswehr o.ä.
• Ausbildung zum Lehrer an öffentlichen Schulen
** Weiterbildungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein
Abgesagte Lehrgänge werden nicht angezeigt.
Stand der Lehrgangsbeschreibung: 14.03.2023
1. Halbjahr |
Nr. 0205/23: 09.01. 13.01. |
Nr. 0506/23: 30.01. 03.02. |
Nr. 0808/23: 20.02. 24.02. |
Nr. 1607/23: 17.04. 21.04. |
Nr. 1705/23: 24.04. 28.04. |
Nr. 2508/23: 19.06. 23.06. |
2. Halbjahr |
Nr. 3406/23: 21.08. 25.08. |
Nr. 4110/23: 09.10. 13.10. |
Nr. 4306/23: 23.10. 27.10. |
Nr. 4506/23: 06.11. 10.11. |
Nr. 4808/23: 27.11. 01.12. |
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