Feuerwehrausbildung: Atemschutzgerätebeauftragte
Lehrgang für die Funktion der Atemschutzgerätewartin oder des Atemschutzgerätewartes und deren Stellvertretung(en) bzw. einer Beauftragten Person für die Wartung, Pflege und Instandhaltung von Atemschutztechnik der Feuerwehr.
Voraussetzungen
• erfolgreich abgeschlossene Ausbildung Truppführung• erfolgreich abgeschlossene Ausbildung Tragen von
Atemschutzgeräten
Funktionen
Atemschutzgerätewartin bzw. Atemschutzgerätewart und deren Stellvertretung in einer Feuerwehr oder einer Beauftragten Person für die Wartung, Pflege und Instandhaltung von Atemschutztechnik der Feuerwehr, die ausschließlich die Wartung und Pflege von Atemanschlüssen (Vollmasken) und Lungenautomaten durchführt oder veranlasst und über keine Prüfgeräte für Atemschutztechnik verfügt.Besondere gesundheitliche Nachweise
keinePersönliche Ausrüstung
Zur Begrüßung und für die praktische Ausbildung Tagesdienstkleidung und Sicherheitsschuhwerk.Anzahl Lehrgangsplätze
12Lehrgangskurzbeschreibung
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Wartung und Pflege von Atemanschlüssen und Lungenautomaten, sowie Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft von Atemschutzgeräten nach Übungen oder Einsätzen ohne thermische Belastung.Qualifikation
Der Lehrgang berechtigt zur Wartung und Pflege von Atemanschlüssen (Vollmasken) und Lungenautomaten, sowie zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft von Atemschutzgeräten nach Einsatz oder Übung ohne thermische Belastung. Dieser Lehrgang berechtigt nicht zur Durchführung von Prüfungen mit einem Prüfgerät für Atemschutztechnik. Sollen diese oder weitere Qualifikationen vermittelt werden muss zwingend der Lehrgang "Atemschutzgerätewartung" besucht werden.Freistellung nach WBG**
Ja, unter der Nr.: WBG/B/28850Besonderheiten
Für die praktische Ausbildung kann ein Atemanschluss (Vollmaske) und Lungenautomat mitgebracht werden.Für die praktische Ausbildung und die ausbildungsbegleitende Nutzung unserer Lehr- und Lernplattform ist zwingend das Mitbringen eines EDV Gerätes (Tablet, Laptop) erforderlich.
** Weiterbildungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein
Abgesagte Lehrgänge werden nicht angezeigt.
Stand der Lehrgangsbeschreibung: 29.11.2023
1. Halbjahr |
Nr. 1504/24: 10.04. 12.04. |
Nr. 2204/24: 29.05. 31.05. |
Nr. 2405/24: 12.06. 14.06. |
Nr. 2505/24: 19.06. 21.06. |
2. Halbjahr |
Nr. 4205/24: 16.10. 18.10. |
Nr. 4305/24: 23.10. 25.10. |
Nr. 5104/24: 18.12. 20.12. |
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