Feuerwehrausbildung: Fortbildung Atemschutzgerätewartung
Fortbildung für die Funktion der Atemschutzgerätewartin oder des Atemschutzgerätewartes oder deren Stellvertretung(en)
Voraussetzungen
• erfolgreich abgeschlossene Ausbildung Truppführung• erfolgreich abgeschlossene Atemschutzgeräteträger/-in
• erfolgreich abgeschlossene Ausbildung Atemschutzgerätewart an einer Landesfeuerwehrschule, des Technischen Hilfswerks oder einer Ausbildungsstelle der BG RCI
• Alternativ kann auch eine Grundausbildung zum Atemschutzgerätewart eines Herstellers für Atemschutztechnik der Feuerwehr erfolgreich besucht worden sein.
Funktionen
Atemschutzgerätewartin bzw. Atemschutzgerätewart oder deren Stellvertretung deren Ausbildung zum Atemschutzgerätewart mindestens 5 Jahre zurück liegt. Die Fortbildung wird für Atemschutzgerätewartungen empfohlen, die regelmäßig in einer Werkstatt eingesetzt sind.Besondere gesundheitliche Nachweise
keinePersönliche Ausrüstung
Zur Begrüßung und für die praktische Ausbildung Tagesdienstkleidung und Sicherheitsschuhwerk.Anzahl Lehrgangsplätze
12Lehrgangskurzbeschreibung
Ziel der Ausbildung ist die Auffrischung der Kenntnisse im Bereich Wartung, Instandsetzung, Pflege und Prüfung der Atemschutztechnik der Feuerwehr, insbesondere Änderungen in den Vorgaben der DGUV, der vfdb und der Hersteller.Qualifikation
Die Teilnahme an dieser Fortbildung wird bescheinigt.Freistellung nach WBG**
NeinBesonderheiten
Für die praktische Ausbildung und die ausbildungsbegleitende Nutzung unserer Lehr- und Lernplattform ist zwingend das Mitbringen eines EDV Gerätes (Tablet, Laptop) erforderlich.Die verwendeten Unterlagen erhalten Sie auch in Form eines USB Sticks.
** Weiterbildungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein
Abgesagte Lehrgänge werden nicht angezeigt.
Stand der Lehrgangsbeschreibung: 22.03.2023
1. Halbjahr |
Nr. 1301/24: 25.03. 26.03. |
Nr. 1302/24: 27.03. 28.03. |
Nr. 2603/24: 27.06. 28.06. |
2. Halbjahr |
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