Katastrophenschutzausbildung: Personal Information und Kommunikation des KatS
Lehrgang für die Funktion der Sprechfunkerin oder des Sprechfunkers im Katastrophenschutz
Voraussetzungen
• abgeschlossene Ausbildung zur Sprechfunkerin bzw. zumSprechfunker auf Standortebene entsprechend der FwDV 2 einschließlich der Ergänzung Digitalfunkausbildung
Funktionen
• Sprechfunkerin oder Sprechfunker einschließlichStellvertretungen in den Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzdienstes oder im Bereich
Information und Kommunikation des Führungsstabes
(IuK FüStab) / Technische Einsatzleitung (TEL)
Besondere gesundheitliche Nachweise
keinePersönliche Ausrüstung
Die persönliche Schutzausrüstung ist mitzubringen.Anzahl Lehrgangsplätze
20Lehrgangskurzbeschreibung
• Führungsorganisation• Digitailfunkanwendung
• Aufbau der Kommunikationsstruktur mit der besonderen
Rufnamenregelung
• Rechtliche Grundlagen für den Fernmeldebetrieb
• Physikalische Grundlagen
• Fertigen von Fernmeldeskizzen
• Verwenden von Taktischen Zeichen
• Gerätekunde
• Sprechfunkbetrieb:
Nachrichtenarten und Vorrangstufen
Nachrichtenübermittlung im KatS
Führen von Betriebsunterlagen
Qualifikation
Die Teilnahme an diesem Lehrgang wird bescheinigt.Freistellung nach WBG**
NeinBesonderheiten
Der Lehrgang hat eine Dauer von 5 Tagen und endet am Abreisetag voraussichtlich um 12:00 Uhr. Für die praktische Ausbildung sollen die TM ein MZF oder ELW 1 mit einem funktionstüchtigen MRT-Gerät mitbringen.Sofern bis 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn die für eine wirtschaftliche und sinnvolle Durchführung erforderliche Mindestanzahl von Teilnahmemeldungen (9) nicht vorliegt, wird der Lehrgang abgesagt.
Beachten Sie bitte, dass auch nach 16:15 Uhr noch Unterrichte stattfinden können.
** Weiterbildungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein
Abgesagte Lehrgänge werden nicht angezeigt.
Stand der Lehrgangsbeschreibung: 28.03.2024
1. Halbjahr |
Nr. 0809/24: 19.02. 23.02. |
Nr. 2210/24: 27.05. 31.05. |
2. Halbjahr |
Nr. 2712/24: 01.07. 05.07. |
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