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KW 47  21.11.2024  10:59

Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein
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Feuerwehrausbildung: Gerätewartung

Lehrgang für die Funktion der Gerätewartin oder des Gerätewartes

Voraussetzungen

• erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur Truppführerin
oder zum Truppführer
• erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur Maschinistin
oder zum Maschinisten

Funktionen

Entsprechende Funktion einer Gerätewartin bzw. eines Gerätewartes in einer freiwilligen Feuerwehr oder einer feuerwehrtechnischen Zentrale. Ebenso die Ausbilder für den Bereich Maschinisten und Technische Hilfeleistung.

Besondere gesundheitliche Nachweise

keine

Persönliche Ausrüstung

Zur Begrüßung und für die praktische Ausbildung Tagesdienstkleidung und Sicherheitsschuhwerk.

Anzahl Lehrgangsplätze

12

Lehrgangskurzbeschreibung

Befähigung zur Wartung, Instandsetzung, Pflege und Prüfung der Beladung von Feuerwehrfahrzeugen und der persönlichen Ausrüstung, soweit dies nicht in anderen Lehrgängen vermittelt wird, sowie zur Durchführung einfacher Wartungs- und Pflegearbeiten an Feuerwehrfahrzeugen gem. der FwDV 2.
Die vermittelten Inhalte orientieren sich dabei am DGUV-Grundsatz 305-002 sowie an weiteren Vorgaben des Unfallversicherers.

Qualifikation

Der Lehrgang schließt mit einer Prüfung ab, deren erfolgreicher Abschluss die Voraussetzung für die Teilnahme an dem Lehrgang Kreisausbildung (Ausbildung von Maschinisten) ist.

Freistellung nach WBG**

Ja, unter der Nr.: WBG/B/30788
 

Besonderheiten

Für die praktische Ausbildung und die ausbildungsbegleitende Nutzung unserer Lehr- und Lernplattform (Moodle) ist das Mitbringen eines EDV Gerätes (Tablet, Laptop)zwingend erforderlich.

** Weiterbildungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein  

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Stand der Lehrgangsbeschreibung: 21.09.2023


Termine 2024
1. Halbjahr
Nr. 0404/24: 22.01. – 26.01.
Nr. 0804/24: 19.02. – 23.02.
Nr. 0901/24: 26.02. – 01.03.
2. Halbjahr
Nr. 5004/24: 09.12. – 13.12.

Hinweis auf einen internen Link Zurück zur Detail-Übersicht der Lehrgänge in 2024