Feuerwehrausbildung: Gerätewartung
Lehrgang für die Funktion der Gerätewartin oder des Gerätewartes
Voraussetzungen
• erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur Truppführerinoder zum Truppführer
• erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur Maschinistin
oder zum Maschinisten
Funktionen
Entsprechende Funktion einer Gerätewartin bzw. eines Gerätewartes in einer freiwilligen Feuerwehr oder einer feuerwehrtechnischen Zentrale. Ebenso die Ausbilder für den Bereich Maschinisten und Technische Hilfeleistung.Besondere gesundheitliche Nachweise
keinePersönliche Ausrüstung
Zur Begrüßung und für die praktische Ausbildung Tagesdienstkleidung und Sicherheitsschuhwerk.Anzahl Lehrgangsplätze
12Lehrgangskurzbeschreibung
Befähigung zur Wartung, Instandsetzung, Pflege und Prüfung der Beladung von Feuerwehrfahrzeugen und der persönlichen Ausrüstung, soweit dies nicht in anderen Lehrgängen vermittelt wird, sowie zur Durchführung einfacher Wartungs- und Pflegearbeiten an Feuerwehrfahrzeugen gem. der FwDV 2.Die vermittelten Inhalte orientieren sich dabei am DGUV-Grundsatz 305-002 sowie an weiteren Vorgaben des Unfallversicherers.
Qualifikation
Der Lehrgang schließt mit einer Prüfung ab, deren erfolgreicher Abschluss die Voraussetzung für die Teilnahme an dem Lehrgang Kreisausbildung (Ausbildung von Maschinisten) ist.Freistellung nach WBG**
Ja, unter der Nr.: WBG/B/30788Besonderheiten
Für die praktische Ausbildung und die ausbildungsbegleitende Nutzung unserer Lehr- und Lernplattform (Moodle) ist das Mitbringen eines EDV Gerätes (Tablet, Laptop)zwingend erforderlich.** Weiterbildungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein
Abgesagte Lehrgänge werden nicht angezeigt.
Stand der Lehrgangsbeschreibung: 21.09.2023
1. Halbjahr |
Nr. 0404/24: 22.01. 26.01. |
Nr. 0804/24: 19.02. 23.02. |
Nr. 0901/24: 26.02. 01.03. |
2. Halbjahr |
Nr. 5004/24: 09.12. 13.12. |
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