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KW 47  21.11.2024  10:57

Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein
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Feuerwehrausbildung: Ausbilderin bzw. Ausbilder in der Feuerwehr

Voraussetzungen

• erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur Gruppenführerin
oder zum Gruppenführer
• erfolgreich abgeschlossene Ausbildung der für die Ausbilderin bzw. den Ausbilder erforderlichen Fachausbildung
• vorheriges Vorbereiten auf mindestens zwei Fachthemen aus dem jeweiligen Fachbereich, um während des Lehrganges hieraus zwei Unterrichtseinheiten (á 45 Minuten) darstellen zu können; die Hinweise zum Lehrgang sowie die Themenübersicht der LFS sind bei der Vorbereitung zu beachten!

Funktionen

Wahl oder Bestellung
• zur Ausbilderin bzw. zum Ausbilder, die auf Kreis- oder Standortebene (Amt / Gemeinde) Themen vermitteln

Besondere gesundheitliche Nachweise

keine

Persönliche Ausrüstung

Die persönliche Schutzausrüstung ist mitzubringen.

Anzahl Lehrgangsplätze

12

Lehrgangskurzbeschreibung

Allgemeine Organisations- und Rechtsgrundlagen, Unterrichtsgestaltung, Ausbilden, Führen, Methodik, Rhetorik,
videounterstütztes Lehrtraining

Qualifikation

Die Teilnahme an diesem Lehrgang wird bescheinigt.

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Durchführung theoretischer und praktischer Ausbildung.

Freistellung nach WBG**

Ja, unter der Nr.: WBG/B/33820
 

Besonderheiten

Der Lehrgang ist nicht vorgesehen für Feuerwehrangehörige, die bereits eine gleichwertige Ausbildung in Methodik/Didaktik von mindestens einer Woche erhalten haben, wie z. B.:
• Ausbildung zum Praxisanleiter Rettungsdienst
• Ausbildung zum Lehr-Rettungsassistenten
• Ausbildereignungsnachweis nach AEVO (IHK o.ä.)
• Ausbildung zum Ausbilder in der beruflichen Ausbildung (z.B. Meisterkurs Teil 4), in der öffentlichen Verwaltung, der Bundeswehr o.ä.
• Ausbildung zum Lehrer an öffentlichen Schulen

Es wird empfohlen, dass von den Teilnehmern elektronische Endgeräte (Laptop, Tablet o.ä.) mitgeführt werden um ausbildungsbegleitend unserer Lehr- und Lernplattform zu nutzen, Gruppenarbeiten zu präsentieren oder diese bei Bedarf interaktiv im Unterricht zu nutzen.

** Weiterbildungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein  

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Stand der Lehrgangsbeschreibung: 05.11.2024


Termine 2024
1. Halbjahr
Nr. 0205/24: 08.01. – 12.01.
Nr. 1505/24: 08.04. – 12.04.
Nr. 2305/24: 03.06. – 07.06.
2. Halbjahr
Nr. 2905/24: 15.07. – 19.07.
Nr. 3406/24: 19.08. – 23.08.
Nr. 3607/24: 02.09. – 06.09.

Hinweis auf einen internen Link Zurück zur Detail-Übersicht der Lehrgänge in 2024