Katastrophenschutzausbildung: Operativ-Taktische Führung I
Operativ-taktische Ausbildung I
Voraussetzungen
Feuerwehr: Verbandsführung; Fachberatung CBRN/ABC bzw. Führungskräfte der LZG; Führungskräfte (min.gh Dienst) der Berufs,- WerkfeuerwehrenNotärzte: vorgesehene Funktion Arzt im Stab
Hilfeleistungsorganisationen,Rettungsdienst: Organisatorische Leitung Rettungsdienst; Fachberatungen der Hilfeleistungsorganisationen und der PSNV-Kräfte mit Führungsausbildung; Führungskräfte der Aufgabenbereiche (San;Betreu;LogV)
THW: Fachberater und Einheitsführung (Zugführungsniveau) des THW;
Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus anderen Bereichen: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Behörden (z.B. Landes,- Bundespolizei; Bundeswehr; LKN; MILIG), SH Netz und andere mögliche Aufgabenträger
Funktionen
Mitarbeitende von Behörden, Organisationen, Betrieben und Einrichtungen, die für die Mitarbeit in einem Führungsstab und/oder der technischen Einsatzleitungen der unteren Katastrophenschutzbehörden vorgesehen oder bereits berufen sind.Besondere gesundheitliche Nachweise
keinePersönliche Ausrüstung
Die persönliche Schutzausrüstung ist nicht erforderlichAnzahl Lehrgangsplätze
18Lehrgangskurzbeschreibung
Rechtliche Grundlagen für die Gefahren,- und Katastrophenabwehr; Führungsorganisation in SH; Gliederung und Aufgaben der Einheiten und Einrichtungen des Zivil,- und Katastrophenschutzes; Zusammenwirken der Einheiten und Einrichtungen des Zivil,- und Katastrophenschutzes in den Führungsstufen C und D; Zivil-Militärische Zusammenarbeit; Aufgaben der Mitglieder des Führungsstabes bzw. der TEL; Führungsvorgang; Praktisches Arbeiten im operativ-taktischen Führungsbereich;Qualifikation
Die Teilnahme an dem Seminar wird von der Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein bescheinigt.Freistellung nach WBG**
NeinBesonderheiten
Sofern bis 6 Wochen vor Seminarbeginn die für eine wirtschaftliche und sinnvolle Durchführung erforderliche Mindestanzahl von Teilnehmermeldungen (12) nicht vorliegt, wird das Seminar abgesagt.Beachten Sie bitte, dass auch nach 16:15 Uhr noch Unterrichte stattfinden können.
** Weiterbildungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein
Abgesagte Lehrgänge werden nicht angezeigt.
Stand der Lehrgangsbeschreibung: 16.08.2023
1. Halbjahr |
Nr. 1509/24: 08.04. 12.04. |
Nr. 2309/24: 03.06. 07.06. |
2. Halbjahr |
Nr. 2809/24: 08.07. 12.07. |
Nr. 3409/24: 19.08. 23.08. |
Nr. 4109/24: 07.10. 11.10. |
Nr. 5109/24: 16.12. 20.12. |
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