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KW 51  21.12.2024  17:57

Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein
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Ergänzende zivilschutzbezogene Ausbildung: Strahlenschutzlehrgang

Voraussetzungen

70 Stunden "ABC-Einsatz" nach der FwDV 2

Funktionen

Der Lehrgang ist für Mitglieder der Löschzüge Gefahrgut (LZG) bzw. der ABC-Züge vorgesehen. Die untere Katastrophenschutzbehörde benennt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Besondere gesundheitliche Nachweise

G 26 III + Atemanschluß mit Filtergerät

Persönliche Ausrüstung

Es ist die persönliche Schutzausrüstung mitzubringen

Anzahl Lehrgangsplätze

16

Lehrgangskurzbeschreibung

Naturwissenschaftliche Grundlagen der Kernphysik, Biologische Wirkung radioaktiver Strahlung, Dekontamination, Strahlenschutzvorschriften, Messpraktikum, Einsatzübungen, Aufgaben und Pflichten des Strahlenschutzbeauftragten.

Qualifikation

Der Lehrgang ist als Kurs zum Erwerb der Fachkundegruppe S 2.2 gemäß der Fachkunderichtlinie Technik nach Strahlenschutzverordnung (nach FwDV 500 Gefahrengruppe III) anerkannt.
Der Lehrgang schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab.

Freistellung nach WBG**

Nein
 

Besonderheiten

Zusätzlich zum Lehrgang sind die persönliche Atemschutzmaske und Filter sowie Kontaminationsschutzanzüge mitzubringen.
Sofern bis 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn die für eine wirtschaftliche und sinnvolle Durchführung erforderliche Mindestanzahl von Teilnahmemeldungen (8) nicht vorliegt, wird der Lehrgang abgesagt.
Beachten Sie bitte, dass auch nach 16:15 Uhr noch Unterrichte stattfinden können.

** Weiterbildungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein  

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Stand der Lehrgangsbeschreibung: 16.02.2023


Termine 2024
1. Halbjahr
Nr. 1709/24: 22.04. – 26.04.
2. Halbjahr

Hinweis auf einen internen Link Zurück zur Detail-Übersicht der Lehrgänge in 2024