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KW 47  21.11.2024  11:11

Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein
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Feuerwehrausbildung: Zugführung I

Lehrgang für die Funktion der Zugführerin oder des Zugführers

Voraussetzungen

• erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur Gruppenführerin
oder zum Gruppenführer

Funktionen

Vorgesehene Wahl oder Bestellung:
• zur Zugführerin oder zum Zugführer und deren Vertretung.
• zur Wehrführerin oder zum Wehrführer und deren Vertretung
mit Ausnahme der Ortswehrführungen in Gemeinden bis zu
einer Größe von 1.000 Einwohnerinnen und Einwohnern
• zur Kreisfachwartin oder zum Kreisfachwart Ausbildung
• zur Kreisjugendfeuerwehrwartin oder zum
Kreisjugendfeuerwehrwart und deren Vertretungen
• zur Sachbearbeiterin oder zum Sachbearbeiter der
Kreiswehrführung
• Führungspersonal für Führungseinrichtungen bei
Großschadenslagen und Katastrophen
• Disponentin oder Disponent in den Feuerwehreinsatz- und
Rettungsleitstellen der Kreise

Besondere gesundheitliche Nachweise

keine

Persönliche Ausrüstung

Die persönliche Schutzausrüstung ist nicht erforderlich.

Anzahl Lehrgangsplätze

21

Lehrgangskurzbeschreibung

Befähigung zum Führen eines Zuges bzw. eines erweiterten Zuges sowie die Leitung eines Einsatzes mit Einheiten bis zur Stärke eines erweiterten Zuges
fachliche Schwerpunkte:
Führen, Brandbekämpfung und Hilfeleistung auch im Bereich der Planübungen, Baukunde, vorbeugender Brandschutz, Einsatzplanung- und Vorbereitung, Rechtsgrundlagen im Brand- und Katastrophenschutz

Qualifikation

Die Teilnahme an diesem Lehrgang wird bescheinigt.

Freistellung nach WBG**

Ja, unter der Nr.: WBG/B/29322
 

Besonderheiten

Zur Vorbereitung und Durchführung von Gruppenarbeiten ist das Mitbringen von Feuerwehrdienstvorschriften (FwDV 3,7,10, 100 und 500) erwünscht.
Es wird empfohlen, dass von den Teilnehmern elektronische Endgeräte (Laptop, Tablet o.ä.) mitgeführt werden um ausbildungsbegleitend unserer Lehr- und Lernplattform zu nutzen, Gruppenarbeiten zu präsentieren oder diese bei Bedarf interaktiv im Unterricht zu nutzen.

** Weiterbildungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein  

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Stand der Lehrgangsbeschreibung: 05.04.2023


Termine 2024
1. Halbjahr
Nr. 0305/24: 15.01. – 19.01.
Nr. 0505/24: 29.01. – 02.02.
Nr. 0707/24: 12.02. – 16.02.
Nr. 0905/24: 26.02. – 01.03.
Nr. 1105/24: 11.03. – 15.03.
Nr. 1605/24: 15.04. – 19.04.
Nr. 2005/24: 13.05. – 17.05.
Nr. 2406/24: 10.06. – 14.06.
Nr. 2605/24: 24.06. – 28.06.
2. Halbjahr
Nr. 3505/24: 26.08. – 30.08.
Nr. 4206/24: 14.10. – 18.10.
Nr. 4505/24: 04.11. – 08.11.
Nr. 4905/24: 02.12. – 06.12.

Hinweis auf einen internen Link Zurück zur Detail-Übersicht der Lehrgänge in 2024