Katastrophenschutzausbildung: Ausbildung PSNV-Fachberater
Voraussetzungen
• Ernennung zum PSNV-Leiter durch den/die jeweilige(n) Kreis/Stadt• vorgesehen zur Ernennung zum PSNV-Fachberater durch den/die
jeweilige(n) Kreis/Stadt
• Abgeschlossene PSNV-Ausbildungen in den Bereichen PSNV-B und PSNV-E nach Vorgaben des Landes und mehrjährige Erfahrung in der PSNV
• Erfolgreicher Abschluss des Lehrganges Operativ-Taktische Führung I
• Aktiv in einer PSNV-Einheit in Schleswig-Holstein
• Gültige PSNV-Karte Schleswig-Holstein
• Psychosoziale Fachkraft
Funktionen
Vorgesehene Verwendungals PSNV-Fachberaterin oder PSNV-Fachberater in der TEL oder einem Stab durch Ernennung durch den/die jeweilige(n) Kreis/Stadt.
Besondere gesundheitliche Nachweise
keinePersönliche Ausrüstung
Die persönliche Schutzausrüstung ist nicht erforderlich.Anzahl Lehrgangsplätze
9Lehrgangskurzbeschreibung
PSNV-Fachberatung ist die Erweiterung der Kompetenzen des PSNV-Leiters um die Stabsarbeit.Die Teilnehmer erhalten fachlich fundierte Kenntnisse zur Stabsarbeit, den Rollen im Stab, der Zusammenarbeit und Kommunikation speziell dort.
Qualifikation
Die Teilnahme an diesem Semiar wird bescheinigt.Freistellung nach WBG**
NeinBesonderheiten
Nummer der PSNV-Karte im Bemerkungsfeld eintragen!** Weiterbildungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein
Abgesagte Lehrgänge werden nicht angezeigt.
Stand der Lehrgangsbeschreibung: 03.04.2023
1. Halbjahr |
2. Halbjahr |
Nr. 5012/25: 09.12. 09.12. |
Zurück zur Detail-Übersicht der Lehrgänge in 2025