Feuerwehrausbildung: Ausbildung PSNV-E Sekundäre Prävention Teil 2
Voraussetzungen
Abgeschlossene Truppmannausbildung (Teil 1 und 2)Mindestens 3 Jahre aktiv in der Einsatzabteilung
Mindestalter 27 Jahre am Ende von Teil 3
Anwärter im Einsatznachsorgeteam des Kreis- oder Stadtfeuerwehrverbandes oder der BF
Bescheinigte Teilnahme an Teil 1
Anmeldung muss für die gesamte Ausbildung und damit für die Teile 1-3 zusammen erfolgen!
Funktionen
Peer im EinsatznachsorgeteamBesondere gesundheitliche Nachweise
keinePersönliche Ausrüstung
Die persönliche Schutzausrüstung ist nicht erforderlichAnzahl Lehrgangsplätze
12Lehrgangskurzbeschreibung
Die Sekundäre Prävention im Bereich der Psychosozialen Notfallversorgung für Einsatzkräfte (PSNV-E) beinhaltet die Einsatzbegleitung und Einsatznachsorge. Das umfasst Maßnahmen im Rahmen von Einzelberatungs- und Gruppennachsorgegesprächen inkl. einer Bedürfnis- und Bedarfserhebung sowie die Vermittlung in weitere Hilfen und Netzwerke.Die Ausbildung dauert 12 Tage (aufgegliedert in drei Teile) und vermittelt alle notwendigen Kenntnisse. Der Schwerpunkt liegt auf praktischen Übungen und Trainings, damit man nach Abschluss der Ausbildung für die Kameradinnen und Kameraden nach belastenden Einsätzen wirklich hilfreich sein kann.
Die Landesfeuerwehrschule ist Mitglied in der A7-Konferenz. Alle Ausbildungen im Bereich PSNV-E erfolgen nach den A7-Richtlinien und Qualitätsstandards.
Qualifikation
Die Teilnahme an dem Seminar wird bescheinigt.Die abgeschlossene Ausbildung (Teil 1-3) erfüllt die Qualitätsanforderungen des Landes Schleswig-Holstein für PSNV-E und ist Grundlage zur Beantragung der PSNV-Karte Schleswig-Holstein in diesem Bereich.
Freistellung nach WBG**
Ja, unter der Nr.: WBG/B/29324Besonderheiten
Anmeldung muss für die gesamte Ausbildung und damit für die Teile 1-3 zusammen erfolgen!** Weiterbildungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein
Abgesagte Lehrgänge werden nicht angezeigt.
Stand der Lehrgangsbeschreibung: 03.04.2023
1. Halbjahr |
2. Halbjahr |
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