Katastrophenschutzausbildung: Lehrgang Brand,- Feuerwehrbereitschaften
Lehrgang für Brand,- Feuerwehrbereitschaftsführung
Voraussetzungen
• die untere Katastrophenschutzbehörde benennt im Auftrag des MIKWS die Brandschutzbereitschaftsführung (Land)• Die untere Katastrophenschutzbehörde benennt in Abstimmung mit den Kreis,- Stadtfeuerwehrverbänden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Kreis/Stadt)
• erfolgreich abgeschlossene Ausbildung Verbandsführung
Bestellung zur Bereitschaftsführung
• erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur Zugführerin
oder zum Zugführer
Funktionen
• Funktionsträgerinnen und Funktionsträger als Bereitschaftsführung oder als Zugführerin oder Zugführer in einer BereitschaftsführungBesondere gesundheitliche Nachweise
keinePersönliche Ausrüstung
Die Feuerwehreinsatzjacke und Sicherheitsschuhwerk sind mitzuführenAnzahl Lehrgangsplätze
16Lehrgangskurzbeschreibung
Organisation einer Brand,- Feuerwehrbereitschaft; Führungsorganisation Schleswig-Holstein; Arbeitsweise einer TEL und eines Führungsstabes; Alarmierungsablauf und Treffpunkteorganisation; Grundlagen einer KFZ-Marschorganisation (Streckenplanung, Vorkommando, Verpflegungsorganisation,…), im Einsatzgebiet-Meldewege-Kontaktaufnahme-Bereitstellungsraumorganisation; Strukturen anderer Organisationen; Ablaufpläne für den Einsatzfall; Vermittlung von Fachthemen z.B. Hochwasserschutz,Waldbrand,…Qualifikation
Die Teilnahme an dem Seminar wird bescheinigt.Freistellung nach WBG**
NeinBesonderheiten
Das Seminar hat eine Dauer von 5 Tagen. Es beginnt um 10:20 Uhr und endet voraussichtlich am letzten Tag gegen 12:00 Uhr. Sofern bis 8 Wochen vor Seminarbeginn die für eine wirtschaftliche und sinnvolle Mindestzahl von Teilnahmemeldungen (10) nicht vorliegt, wird das Seminar abgesagt.Die Feuerwehreinsatzjacke und Sicherheitsschuhwerk sind mitzuführen.
Beachten Sie bitte, dass auch nach 16:15 Uhr noch Unterrichte stattfinden können.
** Weiterbildungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein
Abgesagte Lehrgänge werden nicht angezeigt.
Stand der Lehrgangsbeschreibung: 21.04.2023
1. Halbjahr |
Nr. 0409/25: 20.01. 24.01. |
2. Halbjahr |
Nr. 4909/25: 01.12. 05.12. |
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