Ergänzende zivilschutzbezogene Ausbildung: Strahlenschutzlehrgang
Voraussetzungen
70 Stunden "ABC-Einsatz" nach der FwDV 2Funktionen
Der Lehrgang ist für Mitglieder der Löschzüge Gefahrgut (LZG) bzw. der ABC-Züge vorgesehen. Die untere Katastrophenschutzbehörde benennt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer.Besondere gesundheitliche Nachweise
G 26 III + Atemanschluß mit FiltergerätPersönliche Ausrüstung
Es ist die persönliche Schutzausrüstung mitzubringenAnzahl Lehrgangsplätze
16Lehrgangskurzbeschreibung
Naturwissenschaftliche Grundlagen der Kernphysik, Biologische Wirkung radioaktiver Strahlung, Dekontamination, Strahlenschutzvorschriften, Messpraktikum, Einsatzübungen, Aufgaben und Pflichten des Strahlenschutzbeauftragten.Qualifikation
Der Lehrgang ist als Kurs zum Erwerb der Fachkundegruppe S 2.2 gemäß der Fachkunderichtlinie Technik nach Strahlenschutzverordnung (nach FwDV 500 Gefahrengruppe III) anerkannt.Der Lehrgang schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab.
Freistellung nach WBG**
NeinBesonderheiten
Zusätzlich zum Lehrgang sind die persönliche Atemschutzmaske und Filter sowie Kontaminationsschutzanzüge mitzubringen.Sofern bis 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn die für eine wirtschaftliche und sinnvolle Durchführung erforderliche Mindestanzahl von Teilnahmemeldungen (8) nicht vorliegt, wird der Lehrgang abgesagt.
Beachten Sie bitte, dass auch nach 16:15 Uhr noch Unterrichte stattfinden können.
** Weiterbildungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein
Abgesagte Lehrgänge werden nicht angezeigt.
Stand der Lehrgangsbeschreibung: 16.02.2023
1. Halbjahr |
2. Halbjahr |
Nr. 4809/25: 24.11. 28.11. |
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