Feuerwehrausbildung: Zugführung I
Lehrgang für die Funktion der Zugführerin oder des Zugführers
Voraussetzungen
• erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur Gruppenführerinoder zum Gruppenführer
Funktionen
Vorgesehene Wahl oder Bestellung:• zur Zugführerin oder zum Zugführer und deren Vertretung.
• zur Wehrführerin oder zum Wehrführer und deren Vertretung
mit Ausnahme der Ortswehrführungen in Gemeinden bis zu
einer Größe von 1.000 Einwohnerinnen und Einwohnern
• zur Kreisfachwartin oder zum Kreisfachwart Ausbildung
• zur Kreisjugendfeuerwehrwartin oder zum
Kreisjugendfeuerwehrwart und deren Vertretungen
• zur Sachbearbeiterin oder zum Sachbearbeiter der
Kreiswehrführung
• Führungspersonal für Führungseinrichtungen bei
Großschadenslagen und Katastrophen
• Disponentin oder Disponent in den Feuerwehreinsatz- und
Rettungsleitstellen der Kreise
Besondere gesundheitliche Nachweise
keinePersönliche Ausrüstung
Die persönliche Schutzausrüstung ist nicht erforderlich.Anzahl Lehrgangsplätze
21Lehrgangskurzbeschreibung
Befähigung zum Führen eines Zuges bzw. eines erweiterten Zuges sowie die Leitung eines Einsatzes mit Einheiten bis zur Stärke eines erweiterten Zugesfachliche Schwerpunkte:
Führen, Brandbekämpfung und Hilfeleistung auch im Bereich der Planübungen, Baukunde, vorbeugender Brandschutz, Einsatzplanung- und Vorbereitung, Rechtsgrundlagen im Brand- und Katastrophenschutz
Qualifikation
Die Teilnahme an diesem Lehrgang wird bescheinigt.Freistellung nach WBG**
Ja, unter der Nr.: WBG/B/29322Besonderheiten
Zur Vorbereitung und Durchführung von Gruppenarbeiten ist das Mitbringen von Feuerwehrdienstvorschriften (FwDV 3,7,10, 100 und 500) erwünscht.Es wird empfohlen, dass von den Teilnehmern elektronische Endgeräte (Laptop, Tablet o.ä.) mitgeführt werden um ausbildungsbegleitend unserer Lehr- und Lernplattform zu nutzen, Gruppenarbeiten zu präsentieren oder diese bei Bedarf interaktiv im Unterricht zu nutzen.
** Weiterbildungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein
Abgesagte Lehrgänge werden nicht angezeigt.
Stand der Lehrgangsbeschreibung: 05.04.2023
1. Halbjahr |
Nr. 0305/25: 13.01. 17.01. |
Nr. 0505/25: 27.01. 31.01. |
Nr. 0705/25: 10.02. 14.02. |
Nr. 1005/25: 03.03. 07.03. |
Nr. 1205/25: 17.03. 21.03. |
Nr. 2605/25: 23.06. 27.06. |
2. Halbjahr |
Nr. 2906/25: 14.07. 18.07. |
Nr. 3606/25: 01.09. 05.09. |
Nr. 3805/25: 15.09. 19.09. |
Nr. 4206/25: 13.10. 17.10. |
Nr. 4505/25: 03.11. 07.11. |
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