Feuerwehrausbildung: Zugführung I – ONLINE
Lehrgang für die Funktion der Zugführerin oder des Zugführers
Voraussetzungen
erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur Gruppenführerin oder zum GruppenführerFunktionen
Vorgesehene Wahl oder Bestellung:- zur Zugführerin oder zum Zugführer und deren Vertretung
- zur Wehrführerin oder zum Wehrführer und deren Vertretung
mit Ausnahme der Ortwehrführungen in Gemeinden bis zu einer Größe von 1.000 Einwohnerinnen und Einwohnern
- zur Kreisfachwirtin oder zum Kreisfachwirt Ausbildung
- zur Kreisjugendfeuerwehrwartin oder zum Kreisjugendfeuerwehrwart und deren Vertretungen
- zur Sachbearbeiterin oder zum Sachbearbeiter der Kreiswehrführung
- Führungspersonal zur Führungseinrichtungen bei Großschadenslagen und Katastrophen
- Disponentin oder Disponent in den Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstellen der Kreise
Besondere gesundheitliche Nachweise
keinePersönliche Ausrüstung
Die persönliche Schutzausrüstung ist nicht erforderlich.Anzahl Lehrgangsplätze
21Lehrgangskurzbeschreibung
Befähigung zum Führen eines Zuges bzw. eines erweiterten Zuges sowie die Leitung eines Einsatzes mit Einheiten bis zur Stärke eines erweiterten Zuges.Fachliche Schwerpunkte:
Führen, Brandbekämpfung und Hilfeleistung auch im Bereich der Planübungen, Baukunde, vorbeugender Brandschutz, Einsatzplanung- und Vorbereitung, Rechtsgrundlagen im Brand- und Katastrophenschutz
Qualifikation
Die Teilnahme an diesem Lehrgang wird bescheinigt.Freistellung nach WBG**
Ja, unter der Nr.: WBG/B/24644Besonderheiten
Zur Vorbereitung und Durchführung von Gruppenarbeiten ist das Bereitlegen von Feuerwehrdienstvorschriften (FwDV 3, 7, 10, 100 und 500) erwünscht.Der Lehrgang wird ohne Präsenzanteile durchgeführt. Die technischen Voraussetzungen finden Sie auf der Homepage der LFS. Eine Rückmeldung zum ONLINE-Lehrgang muss erfolgen unter: https://www.lfs-sh.de/Inhalte/Onlinelehrgaenge/OnlineRueckmeldung.php
** Weiterbildungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein
Abgesagte Lehrgänge werden nicht angezeigt.
Stand der Lehrgangsbeschreibung: 10.10.2024
1. Halbjahr |
Nr. 2002/25: 12.05. 16.05. |
2. Halbjahr |
Nr. 4906/25: 01.12. 05.12. |
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