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KW 47  21.11.2024  14:30

Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein
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Feuerwehrausbildung: Zugführung II

Lehrgang für die Funktion der Zugführerin oder des Zugführers

Voraussetzungen

• Abschluss des Lehrganges Zugführung I

Funktionen

Vorgesehene Wahl oder Bestellung
• zur Zugführerin oder zum Zugführer und deren Vertretung
• zur Wehrführerin oder zum Wehrführer und deren Vertretung
mit Ausnahme der Ortswehrführungen in Gemeinden bis zu
einer Größe von 1.000 Einwohnerinnen und Einwohnern
• zur Kreisfachwartin oder zum Kreisfachwart Ausbildung
• zur Kreisjugendfeuerwehrwartin oder zum
Kreisjugendfeuerwehrwart und deren Vertretungen
• zur Sachbearbeiterin oder zum Sachbearbeiter der
Kreiswehrführung
• Führungspersonal für Führungseinrichtungen bei
Großschadenslagen und Katastrophen
• Disponentin oder Disponent in den Feuerwehreinsatz- und
Rettungsleitstellen der Kreise

Besondere gesundheitliche Nachweise

keine

Persönliche Ausrüstung

Die persönliche Schutzausrüstung ist nicht erforderlich.

Anzahl Lehrgangsplätze

21

Lehrgangskurzbeschreibung

Weiterführung der Aufgabenbereiche, vor allem im Bereich der Planübungen, aufbauend auf den Inhalten des Lehrgangs Zugführung I

Qualifikation

Der Lehrgang schließt mit einer Prüfung ab, deren erfolgreicher Abschluss die Voraussetzung für die Teilnahme an dem Lehrgang Verbandführung ist.
Es besteht bei einem erfolgreichen Abschluss die Möglichkeit zur Teilnahme an dem Lehrgang für Brandschutzbeauftragte.

Freistellung nach WBG**

Ja, unter der Nr.: WBG/B/29323
 

Besonderheiten

Zur Vorbereitung und Durchführung von Gruppenarbeiten ist das Mitbringen von Feuerwehrdienstvorschriften (FwDV 3,7,10, 100 und 500) erwünscht.
Beachten Sie, dass die Gruppenarbeiten nach dem regulären Unterrichtsende (nach 16:15 Uhr) stattfinden werden.
Es wird empfohlen, dass von den Teilnehmern elektronische Endgeräte (Laptop, Tablet o.ä.) mitgeführt werden um ausbildungsbegleitend unserer Lehr- und Lernplattform zu nutzen, Gruppenarbeiten zu präsentieren oder diese bei Bedarf interaktiv im Unterricht zu nutzen.

** Weiterbildungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein  

Hier folgt eine Information Abgesagte Lehrgänge werden nicht angezeigt.
Stand der Lehrgangsbeschreibung: 05.04.2023


Termine 2025
1. Halbjahr
Nr. 0405/25: 20.01. – 24.01.
Nr. 0606/25: 03.02. – 07.02.
Nr. 0805/25: 17.02. – 21.02.
Nr. 1106/25: 10.03. – 14.03.
Nr. 1305/25: 24.03. – 28.03.
Nr. 2105/25: 19.05. – 23.05.
2. Halbjahr
Nr. 2705/25: 30.06. – 04.07.
Nr. 3005/25: 21.07. – 25.07.
Nr. 3705/25: 08.09. – 12.09.
Nr. 3906/25: 22.09. – 26.09.
Nr. 4306/25: 20.10. – 24.10.
Nr. 4605/25: 10.11. – 14.11.
Nr. 5005/25: 08.12. – 12.12.

Hinweis auf einen internen Link Zurück zur Detail-Übersicht der Lehrgänge in 2025