Feuerwehrausbildung: CBRN - Grundausbildung
Ausbildung zur Nutzung der persönlichen CBRN-Schutzausrüstung des Bundes
Voraussetzungen
- abgeschlossene Fachdienstgrundausbildung gemäß den Vorschriften der Hilfsorganisationen oder der Feuerwehren- Benennung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch die untere Katastrophenschutzbehörde
- keine vorherige CBRN-Fachausbildung nach FwDV 2 (z.B. CBRN-Einsatz, -Erkundung, -Dekontamination)
Funktionen
Einsatzkraft auf einem Fahrzeug einer MTF (z.B. GW-San, KTW-B ZS, GW Dekon-V) oder Unterstützungskomponete (z.B. SW-KatS Bund, LF KatS Bund) oder einem anderen Fahrzeug mit CBRN-PSA des Bundes.Insbesondere Ausbilder MTF, die für die Weiterbildung zu CBRN-Multiplikatoren an der BABZ geplant sind.
Nicht vorgesehen sind Einsatzkräfte mit CBRN-Fachausbildung nach FwDV 2 (CBRN-Einsatz etc.)
Besondere gesundheitliche Nachweise
mindestens Tauglichkeit für Atemschutzgeräte der Gruppe 2 (alt: G26 II)Persönliche Ausrüstung
Brillenträger: Maskenbrille für die Atemschutzmaske Dräger M2000Anzahl Lehrgangsplätze
16Lehrgangskurzbeschreibung
- Einführung in das nationale System des Bevölkerungsschutzes- CBRN-Lagen erkennen und bewerten
- Einsatzlehre und Schutzmaßnahmen sowie psychologische Aspekte von CBRN-Lagen
- Praktische Nutzung der CBRN-Schutzausrüstung des Bundes
Qualifikation
Die Teilnahme wird bescheinigtFreistellung nach WBG**
NeinBesonderheiten
Langärmlige Unterbekleidung für das Tragen von Schutzbekleidung Form 2 ist mitzuführen.Entsprechende Hygieneartikel sind mitzuführen.
Sofern bis 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn die für eine wirtschaftliche und sinnvolle Durchführung erforderliche Teilnahmemeldungen (8) vorliegt, wird der Lehrgang abgesagt.
Beachten Sie bitte, dass auch nach 16:15 Uhr noch Unterrichte/Ausbildung stattfinden können.
** Weiterbildungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein
Abgesagte Lehrgänge werden nicht angezeigt.
Stand der Lehrgangsbeschreibung: 20.10.2026
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1. Halbjahr |
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Nr. 0812/27: 22.02. 24.02. |
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2. Halbjahr |
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Nr. 4914/27: 06.12. 08.12. |
