Zusatzqualifikation zur Brandschutzhelferin oder zum Brandschutzhelfer bzw. Brandschutzbeauftragte oder Brandschutzbeauftragter
Einige der Ausbildungen im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr lassen sich nutzen, um eine Qualifikation im Bereich Arbeitsschutz zu erlangen.
Brandschutzhelferin oder Brandschutzhelfer
Durch die Teilnahme an einem zu diesem Thema stattfindenen Informationstag wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit abgeschlossener Truppfrau-/Truppmannausbildung die Möglichkeit geboten, sich zur Brandschutzhelferin oder zum Brandschutzhelfer zu qualifiezieren. Die Teilnahme an den Informationstagen und zur Erlagung der Qualifikation ist kostenfrei.
Hier erfahren Sie, wann ein solcher Informationstag durchgeführt wird.
Brandschutzbeauftragte oder Brandschutzbeauftragter
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die an den Teilen 1 und 2 der Ausbildung zur Zugführung teilgenommen und diese erfolgreich abgeschlossen haben, können mit einer zusätzlichen Ausbildungswoche mit abschließender Prüfung die Qualifikation zur Brandschutzbeauftragten oder zum Brandschutzbeauftragten erwerben.
Diese zusätzliche Ausbildungswoche wird an der Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein durchgeführt und zertifiziert.
Die Teilnahme an diesem Seminar ist für Sie kostenfrei. Das Lehrgangsmeldeverfahren erfolgt über die Geschäftsführungen der Kreis- und Stadtfeuerwehrverbände.
Brandschutzhelferinnen unf -helfer
nach bestandener Prüfung