Vorschriften und Erlasse
Leistungsverzeichnisse für Fahrzeugbeschaffungen
Standardmuster gem. Richtlinie zur Förderung des Feuerwehrwesens
herausgegeben vom Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Die Arbeitsgruppe zur Harmonisierung von Leistungsbeschreibungen für die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen in Schleswig-Holstein
- des Landesfeuerverbandes Schleswig-Holstein (LFV S-H),
- der Abteilung IV 2 Feuerwehrwesen und Katastrophenschutz und der
- Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein (LFS.SH)
hat in gemeinsamer Arbeit auf der Grundlage gültiger Vorschriften und Normen Leistungsbeschreibungen für die Beschaffung von Feuerwehreinsatzfahrzeugen erarbeitet.
Diese können je nach Bedarf von den Trägern des Brandschutzes im Land Schleswig-Holstein für zukünftige Fahrzeugbeschaffungen genutzt werden.
Die Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein weist darauf hin, diese Leistungsverzeichnisse nicht ungeprüft und ggf. angepasst an örtliche Erfordernisse zu übernehmen. Die zur Verfügung gestellten Leistungsbeschreibungen stellen den erforderlichen Mindeststandard unter Einbeziehung normativer Vorgaben sowie den, auf Grundlage der Erfahrungen der Arbeitsgruppenmitglieder, ausgesprochenen Empfehlungen dar.
Für Fragen steht Ihnen das Sachgebiet Technik der Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein gerne zur Verfügung.
Die Leistungsbeschreibungen stehen nachfolgend zum Download zur Verfügung.
Leistungsbeschreibungen Fahrzeugbeschaffung (Word-Dokumente)
TSF (feuerwehrtechnischer Aufbau)
TSF-W (feuerwehrtechnischer Aufbau)
MLF (feuerwehrtechnischer Aufbau)
LF 10 (feuerwehrtechnischer Aufbau)
HLF 10 (feuerwehrtechnischer Aufbau)
LF 20 (feuerwehrtechnischer Aufbau)
HLF 20 (feuerwehrtechnischer Aufbau)
Letzte Aktualisierung: 16. März 2021
Bearbeitung: Kay Andersen (LFS.SH), Tel. 0461 / 7744-300, kay.andersen@lfs.landsh.de