Eintreffzeiten der Löschfahrzeuge im Ausrückebereich Ausrückebereich 1
Was ist eine Eintreffzeit?
Die Eintreffzeit errechnet sich von dem Zeitpunkt, an dem die Alarmierung der Feuerwehr durch die Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle abgeschlossen ist bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Einsatzstelle erreicht wird. Die Eintreffzeit ist nicht mit der Hilfsfrist gleichzusetzen. Die Hilfsfrist beginnt mit der Annahme des Notrufs in der Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle. Für die Gesprächs- und Dispositionszeit werden zwei Minuten gerechnet, somit muss die Feuerwehr an der Einsatzstelle acht bzw. dreizehn Minuten nach der Alarmierung eintreffen, um die Hilfsfrist einzuhalten.Worum geht es?
Um bei einem Wohnungsbrand die Menschenrettung spätestens bis zur siebzehnten Minute abgeschlossen zu haben und bis zur achtzehnten Minute mit der Brandbekämpfung begonnen zu haben, ist es erforderlich, dass die verfügbaren Löschfahrzeuge innerhalb von acht bzw. dreizehn Minuten an der Einsatzstelle eintreffen. Bitte machen Sie hier die erforderlichen Angaben, die in der geltenden Alarm- und Ausrückeordnung festgelegt sind.Eintreffzeiten zuordnen
Bitte ordnen Sie die Löschfahrzeuge für Einsätze in diesem Ausrückebereich zu, auch dann, wenn eines oder mehrere Löschfahrzeuge aus einem anderen Ausrückebereich innerhalb der Gemeindefeuerwehr kommen. Die ersteintreffenden Löschfahrzeuge sind immer Basisfahrzeuge und müssen aus dem eigenen Ausrückebereich kommen.Kommen Löschfahrzeuge aus einem anderen Ausrückebereich, ist die Zuordnung erst dann möglich, wenn Sie die Daten des entsprechenden Ausrückebereiches eingegeben haben und zusätzlich für diesen Ausrückebereich die nachbarschaftliche Löschhilfe aktiviert wurde.
Gemeindeübergreifende Hilfe
Auswertung Eintreffzeiten
Die Auswertung der verfügbaren Löschfahrzeuge und deren Eintreffzeiten ergibt folgendes Ergebnis:
Risikoklasse:
Status | Ausrückebereich | Punkte 8 Minuten | Punkte 13 Minuten | Bemerkungen |
0 kein Löschfahrzeug zugeordnet |
0 kein Löschfahrzeug zugeordnet |
Es müssen mindestens 55 Fahrzeugpunkte (min. TSF) innerhalb von 8 Minuten am Einsatzort sein. Nach 13 Minuten sind keine 135 Fahrzeugpunkte (min. TSF-W und TSF) vor Ort. Mindestens ein Fahrzeug muss wasserführend sein. |